Initiative zur Reaktivierung der

Talgangbahn

als Teil der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, kurz RegioStadtbahn

Talgangbahn TGB Logo
Talgangbahn TGB Pro RegioStadtbahn Banner

Die Talgangbahn wird reaktiviert!

Diese zukunftsweisende Entscheidung traf der Gemeinderat der Stadt Albstadt mit sehr klarer Mehrheit am 21. Juli 2022. Das Land Baden-Württemberg bestätigte daraufhin im Mai 2023 verbindlich die Übernahme der Betriebskosten für einen Stundentakt.

Die Bahn im Talgang hat eine über hundertjährige Geschichte. Ihre Schienen verbinden auf einer Länge von 8,2 km die Ortsteile Onstmettingen, Tailfingen, Truchtelfingen und Ebingen der Stadt Albstadt. Seit der Stilllegung der Bahn im Jahre 1998 blieb diese wichtige Verkehrsachse ungenutzt.

Mit weitreichender finanzieller Unterstützung durch das Land ergreifen nun die Stadt Albstadt, der Zollernalbkreis und der Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb entschlossen die historische Chance einer Wiederinbetriebnahme in Form eines hochmodernen und attraktiven Mobilitätssystems. Das Besondere dabei ist, dass die relativ kurze Strecke Teil eines großen Ganzen – der RegioStadtbahn Neckar-Alb – sein wird. Damit werden die Züge perspektivisch ohne Umstieg über die Albstädter Stadtgrenzen hinaus auch nach Balingen und Tübingen fahren.

Die wegweisenden Entscheidungen der Gremien von Stadt und Kreis beweisen politischen Weitblick und sind in jeder Hinsicht ein Gewinn. Bereits in einigen Jahren wird damit die innerstädtische Mobilität erleichtert, der Straßenverkehr im Talgang entlastet, die überörtliche Anbindung verbessert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die mehr als acht Kilometer lange Brache wird beseitigt und die Infrastruktur maßgeblich mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg für einen leistungsfähigen Eisenbahnbetrieb auf den neuesten Stand gebracht.

Mit Sicherheit wächst die Zahl der von der Reaktivierung der Talgangbahn überzeugten Bürgerinnen und Bürger mit sachgerechten Informationen über den aktuellen Stand des Vorhabens weiter an. Dazu will auch diese aus der Bürgerschaft initiierte und regelmäßig auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen aktualisierte Seite einen Beitrag leisten.

Talgangbahn TGB Schienen-Nagel von 1901
Aktueller Stand

Talgangbahn: nach Beschluss der Reaktivierung bestätigt Land Betriebskostenübernahme

Die Entscheidung ist gefallen: 23 Ja zu 5 Nein Stimmen

Wir werfen einen Blick auf die Entwicklungen bei der Regional-Stadtbahn (RSB) und der damit verbundenen Reaktivierung der Talgangbahn (TGB). Dies verbinden wir mit einem großen Dank an die Verantwortlichen auf den Ebenen des Landes Baden-Württemberg, des Zweckverbandes Regional-Stadtbahn Neckar-Alb sowie des Zollernalbkreises und der Stadt Albstadt.

  • Klares Votum: der Kreistag beschließt im März 2022 einstimmig, im Fall einer Entscheidung der Stadt Albstadt für eine Wiederinbetriebnahme der Talgangbahn, die Kosten für Planung und Bau vollständig zu übernehmen.
  • Bürgerbeteiligung: Die Stadt Albstadt nimmt die frühe Beteiligung der Bürger ernst. Mit Kreis und Zweckverband werden mehrere Workshops und Streckenbegehungen durchgeführt.
  • Förderfähigkeit: die Standardisierte Bewertung bestätigt diese für die RegioStadtbahn im Jahr 2022 erneut, der Nutzen übersteigt deren Kosten.
  • „Ja!“ zur Talgangbahn: am 21. Juli 2022 fasst der Albstädter Gemeinderat mit sehr klarer Mehrheit den Beschluss zur Reaktivierung der Talgangbahn.
  • Finanzierungszusage für die Betriebskosten: im Mai 2023 bestätigt das Land verbindlich, im Rahmen seiner Reaktivierungsoffensive die Betriebskosten für einen Stundentakt auf der neuen Talgangbahn zu übernehmen.
  • Vorplanung: diese ist für die Talgangbahn abgeschlossen. Anlieger werden im Juli 2023 vom Zweckverband informiert, Planungsunterlagen können unter http://regional-stadtbahn.de/talgangbahn eingesehen werden.

 

Nach der im Dezember 2022 erfolgten Betriebsaufnahme der elektrifizierten Ammertal- und Ermstalbahn hält in einigen Jahren mit der Talgangbahn auch im Zollernalbkreis die RegioStadtbahn Einzug.

Ebenso gehen parallel die Planungen für die Zollernbahn sowie den Neubau der Stadtbahn von Reutlingen über Gomaringen Richtung Mössingen und durch die Reutlinger Innenstadt in Richtung Pfullingen und Kleinengstingen voran.

  • die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Talgangbahn, wie seitens des Zweckverbandes in Aussicht gestellt, noch 2023 in die Wege geleitet wird
  • die Albstädter Bürgerschaft weitere Aktivitäten zur Bürger- und Anliegerbeteiligung konstruktiv begleitet
  • auch die Planungen zum Ausbau der Zollernbahn von Tübingen bis A.-Ebingen konsequent vorangetrieben werden

 

Durch die Reaktivierungsoffensive des Landes für potenzialträchtige Schienenstrecken und die klaren Entscheidungen auf Ebene des Zollernalbkreises und der Stadt Albstadt wird der Talgangbahn in den kommenden Jahren, und damit rund 125 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme, neues Leben als moderne Stadtbahn eingehaucht.

Die als Folge des Klimawandels dringend notwendige Verkehrswende sowie die drastisch gestiegenen Energiepreise erfordern den Ausbau der klimafreundlichen Bahn im ganzen Land, auch in Albstadt: RSB + TGB for Future!

Talgangbahn TGB Regionalbahn

Fragen und Antworten

Die RegioStadtbahn Neckar-Alb ist ein Großprojekt, das den öffentlichen Nahverkehr in der gesamten Region fit für die Zukunft macht. Städte und Gemeinden werden sehr viel enger miteinander verbunden durch den Ausbau und die Elektrifizierung bestehender Schienenstrecken, die Reaktivierung stillgelegter und den Bau neuer Streckenabschnitte und Haltestellen. Eine neue Innenstadtstrecke in Reutlingen ermöglicht Fahrten auch vom Umland ins Zentrum.

Das Streckennetz des Projekts erstreckt sich über eine Länge von mehr als 200 Kilometern. Knapp 140 Kilometer bestehender Schienenstrecken sollen dabei elektrifiziert werden, rund 45 Kilometer reaktiviert oder neu gebaut werden. Neue Kreuzungsmöglichkeiten und der Bau zweigleisiger Abschnitte sorgen für eine höhere Kapazität und eine Gewährleistung der Pünktlichkeit. Die Planung sieht den Bau rund 70 neuer Haltestellen im Gesamtnetz vor. Dadurch bekommen weitere Teile der Bevölkerung einen komfortablen Zugang zu einem leistungsfähigen Schienenverkehrsangebot.

 

Grafik Linienplan, Quelle: https://www.regional-stadtbahn.de

Gerade Albstadt profitiert besonders stark von der RegioStadtbahn Neckar-Alb, da sowohl die Verkehrsanbindung grundlegend verbessert, als auch der innerstädtische ÖPNV ausgebaut wird:

  • Erstmals macht die RegioStadtbahn umsteigefreie Direktverbindungen auch von Onstmettingen, Tailfingen und Truchtelfingen über Ebingen nach Balingen und Tübingen möglich.
  • Im innerstädtischen Verkehr Albstadts werden sechs von neun Stadtteilen mit attraktiven Fahrzeiten und modernsten Fahrzeugen direkt miteinander verbunden.
  • Die Elektrifizierung der Zollernbahn zwischen Tübingen, Balingen und Albstadt ermöglicht Express-Verbindungen von A.-Ebingen ohne Umstieg in die Stuttgarter Innenstadt und künftig auch zum Flughafen und zur Messe.
  • Durch zusätzliche Haltestellen in der gesamten Region, z.B. auf Höhe des Arbeitsamtes in Ebingen oder auch in der Stadtmitte Balingens, wird die Bahn für deutlich mehr Bürger komfortabel und fußläufig erreichbar.


In einer ersten Ausbaustufe verkehrt die Talgangbahn zwischen Onstmettingen und Ebingen. Nach Ausbau der Zollernbahn ohne Umstieg über Balingen bis nach Tübingen.

Mit der RegioStadtbahn wird ein Bahnangebot Wirklichkeit, welches für viele Menschen in Albstadt ganz neue Möglichkeiten für ihren Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Hochschule und in der Freizeit bietet:

  • Auf der Linie (Tübingen – Balingen –) A.-Ebingen – Truchtelfingen – Tailfingen – Onstmettingen soll die Bahn im Halbstundentakt fahren.
  • Im Gegensatz zur alten Talgangbahn werden die Züge somit nicht nur zu den Schulzeiten verkehren, sondern vom frühen Morgen durch den Tag hindurch bis in die späten Abendstunden.
  • Zusätzlich sieht die Planung des Landes Baden-Württemberg auf der Linie Stuttgart – Tübingen – Balingen – A.-Ebingen jede Stunde einen schnellen Regional-Express mit nur wenigen Zwischenhalten vor – und damit doppelt so häufig wie heute.
  • Die RegioStadtbahn bietet dabei attraktive Möglichkeiten zum Umstieg in den Regional-Express nach Reutlingen, zum Stuttgarter Flughafen, zur Messe und in die Innenstadt.

Das Projekt RegioStadtbahn steht nicht in Konkurrenz, sondern ermöglicht erst den Ausbau der sehr erfolgreichen, Ende der 1990er-Jahre eingeführten Express-Verbindungen von der Zollernalb nach Stuttgart. Diese haben zu starkem Nachfragezuwachs im Schienenverkehr geführt und sind für die Wirtschafts- und Wohnstandorte Albstadt, Balingen und Hechingen von zentraler Bedeutung.

Da in den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof keine Dieselzüge einfahren dürfen, ermöglicht erst die Elektrifizierung der Strecke Tübingen – Balingen – Albstadt im Rahmen des Großprojekts RegioStadtbahn Neckar-Alb den Erhalt der umsteigefreien Verbindungen von A.-Ebingen nach Stuttgart und die Anbindung des Zollernalbkreises an den Flughafen Stuttgart nach der Fertigstellung von Stuttgart 21.

Das Land Baden-Württemberg plant in Zukunft sogar stündliche Expressverbindungen zwischen A.-Ebingen und Stuttgart. Also eine sehr deutliche Verbesserung des Angebots gegenüber heute zweistündlich verkehrenden Express-Zügen. Diese Schnellverbindungen ergänzen sich hervorragend mit den Regional-Stadtbahnen, welche durch mehr Zwischenhalte die Bevölkerung auch in kleineren Städten und Gemeinden erreichen und deren Anschluss an die Expressverbindungen herstellen.

So entsteht ein für die Fahrgäste hoch attraktives Gesamtkonzept. Der Schlüssel zu dessen Realisierung ist der Ausbau der Schieneninfrastruktur durch das Projekt RegioStadtbahn Neckar-Alb.

Neben der Elektrifizierung der Zollernbahn zwischen Tübingen, Balingen und Albstadt sieht das Projekt RegioStadtbahn Neckar-Alb den Bau mehrerer zweigleisiger Begegnungsabschnitte vor. Dadurch wird die Kapazität der Strecke erhöht. Verspätungen eines Zuges wirken sich durch häufigere Kreuzungsmöglichkeiten nicht so stark auf entgegenkommende Züge aus. Ziel muss es sein, trotz einer höheren Anzahl an verkehrenden Zügen die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Züge zu gewährleisten, was ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Akzeptanz des Schienenpersonenverkehrs durch die Fahrgäste ist.

Auch auf der Talgangbahn ist der Bau mehrerer zweigleisiger Unterwegsbahnhöfe geplant, um Zugkreuzungen zu ermöglichen und die Auswirkungen eines verspäteten Zuges auf den weiteren Fahrplan zu reduzieren.

Nein, seit Einführung des einheitlichen Fahrscheins durch den Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau, kurz Naldo, gelten die Fahrpreise in der gesamten Region einheitlich in Bus und Bahn. Der Preis ist unabhängig davon, mit wie vielen und mit welchen Verkehrsmitteln ein Weg zurückgelegt wird.

Die RegioStadtbahn wird in Etappen umgesetzt. Begonnen wurde die Realisierung des Großprojekts 2019 in den Landkreisen Tübingen und Reutlingen mit der Elektrifizierung der Ammertalbahn von Tübingen nach Herrenberg sowie der Ermstalbahn von Metzingen nach Bad Urach. Diese haben im Dezember 2022 den Betrieb mit Elektrozügen aufgenommen.

2019 wurde durch die sechs Projektpartner ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Der Landkreis Reutlingen, der Landkreis Tübingen, der Zollernalbkreis, die Stadt Reutlingen, die Universitätsstadt Tübingen und der Regionalverband Neckar-Alb gründeten gemeinsam den Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb. Dieser nimmt die Planung, Koordination und Repräsentation des Gesamtprojekts wahr.

Die Strecken auf der Zollernalb befinden sich noch nicht in der Ausführungsphase. Jedoch hat der Zollernalbkreis bereits Jahre vor der Gründung des Zweckverbands Regionalstadtbahn Neckar-Alb für Zollern-Alb-Bahn und Talgangbahn auf Basis positiver Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie eine Vorplanung begonnen. Für die Talgangbahn wurde diese 2023 fertiggestellt. Diese Vorplanung ist Grundlage für die voraussichtlich noch 2023 zu beauftragende Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Der Weg hierfür ist durch den positiven Beschluss des Albstädter Gemeinderats geebnet.

Offiziellen Informationen des Zweckverbandes Regional-Stadtbahn Neckar-Alb ist die moderne Stadtbahn im Talgang bereits im Zeitraum bis 2030 realistisch. Es wird angestrebt, das Baurecht für die Strecke bis 2027 zu erreichen.

Die Vorplanung ist bereits abgeschlossen. Der am 21.07.2022 erfolgte Beschluss zur Reaktivierung durch die Stadt Albstadt bildet die Basis für die darauf folgende Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und ein formelles Genehmigungsverfahren durch das Regierungspräsidium Tübingen.

Im Juli 2021 wurden von den Partnern des Großprojekts RegioStadtbahn Neckar-Alb die Eckpunkte eines Finanzierungsschlüssels für das gesamte Vorhaben der RegioStadtbahn beschlossen. Dabei wurden durch den Zweckverband auch aktualisierte Kostenschätzungen vorgelegt. Für das Gesamtprojekt der RegioStadtbahn Neckar-Alb inklusive der auszubauenden, zu reaktivierenden und neu zu erstellenden Streckenabschnitte in den Landkreisen und Städten Tübingen, Reutlingen sowie dem Zollernalbkreis wurden geschätzte Baukosten von insgesamt rund 1,7 Mrd. Euro zuzüglich rund 400 Mio. Euro an Planungskosten genannt (Preisstand 2021).

Für die Ertüchtigung der Talgangbahn von Albstadt-Ebingen nach A.-Onstmettingen als vollständig modernisierte und elektrifizierte Bahn wurde zuletzt im Dezember 2022 eine aktuelle Kostenschätzung von 124,6 Mio. Euro für Planung und Bau veröffentlicht. Davon verbleiben nach aktuellen Schätzungen nach Abzug weitreichender Bundes- und Landesförderungen rund 15,6 Mio. Euro (also rund 13%) für die kommunalen Träger des Projekts. Hiervon wiederum werden der Zollernalbkreis 12,2 Mio. Euro und die Projektpartner in Reutlingen und Tübingen 3,4 Mio. Euro tragen.

Projekte wie die RegioStadtbahn Neckar-Alb und vergleichbare Vorhaben in der gesamten Republik würden die Finanzkraft der kommunalen Träger bei weitem übersteigen. Da der ÖPNV einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leistet, wird dieser durch den Bund stark finanziell unterstützt. Daher wurde Anfang 2020 durch die Klimaschutzgesetzgebung eine Ausweitung der Förderung der Investitionen in volkswirtschaftlich vorteilhafte Projekte beschlossen. Seit 2021 steigen diese Mittel auf 1 Mrd. Euro, ab 2025 sogar auf 2 Mrd. Euro pro Jahr. Dies entspricht dem Sechsfachen des bis 2019 geltenden Volumens von 333 Mio. Euro pro Jahr.

Seit der Jahrtausendwende war die Kostenfrage Dreh- und Angelpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion um eine Reaktivierung der Talgangbahn. Nie zuvor gab es jedoch die Chance, dass die Komplettsanierung der brachliegenden und maroden Trasse vollständig durch Bund, Land und Zollernalbkreis finanziert wird — die Stadt Albstadt keinen eigenen Finanzbeitrag zu den Planungs- und Baukosten leisten muss.

2020 haben sich die Fördermöglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für Streckenreaktivierungen fundamental verbessert. Auf Bundesebene wurden im Rahmen der Klimaschutzgesetze die maximalen Fördersätze für die Reaktivierung und Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken von 60% auf 90% der zuwendungsfähigen Investitionskosten erhöht. Darüber hinaus gab das Landesverkehrsministerium im Oktober 2020 bekannt, dass seitens des Landes Baden-Württemberg vom verbleibenden Rest weitere 57,5% getragen werden. Kreise, Städte und Gemeinden werden durch diese Übernahme von rund 96% der förderfähigen Investitionskosten weitestgehend entlastet, ihr finanzielles Risiko wird minimiert.

Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung der volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit des Projekts im Rahmen einer Standardisierten Bewertung. Die vom Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb im Juli 2022 veröffentlichten Ergebnisse bestätigen, dass für das Gesamtprojekt der RegioStadtbahn ein volkswirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist, der das 1,1-fache der Kosten beträgt. Damit wird der erforderliche Schwellwert von 1,0 zum Nachweis der vollen Förderfähigkeit überschritten.

Diese Ergebnisse sowie die vom Kreistag des Zollernalbkreises einstimmig beschlossene Übernahme des kommunalen Investitionsanteils sind Grundlage für ein nie zuvor gekanntes Maß an Entlastung der Stadt Albstadt bei der Finanzierung der modernen Bahn, die sechs von neun Albstädter Stadtteilen wie die Perlen auf einer Kette miteinander und mit der Region verbinden wird.

Die Stadt Albstadt hat Presseberichten zufolge in vielen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge einen hohen Finanzbedarf. Sie geht ihren Investitionsstau bei der Infrastruktur konsequent an. So wird das für die Bildung unserer nachkommenden Generationen sehr bedeutende Schulzentrum Lammerberg über mehrere Jahre mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag zukunftsfest gemacht. Bäder und Hallen werden saniert, Industriebrachen beseitigt, neue Flächen geschaffen, die Ortsmitten neu gestaltet und der Wohn- und Wirtschaftsstandort Albstadt weiter aufgewertet.

Die RegioStadtbahn bietet eine geradezu einmalige Chance, im Bereich Mobilität eine sprunghafte Attraktivitätssteigerung im innerstädtischen Verkehr und in der regionalen Anbindung herbeizuführen, ohne dabei die städtischen Finanzen zu überfordern. In keinem anderen Bereich der kommunalen Investitionsvorhaben steht ein Projekt von vergleichbarer Dimension und Bedeutung mit vergleichbar hoher Förderung durch Bundes- und Landesmittel in Aussicht.

Die massive Ausweitung der Fördermittel von Bund und Land Baden-Württemberg für die Reaktivierung und Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken sowie die vollständige Entlastung der Stadt Albstadt vom kommunalen Teil der Investitionskosten durch den Zollernalbkreis gewährleistet, dass die RegioStadtbahn für die Stadt Albstadt realisiert werden kann ohne Risiken für weitere Investitionsprojekte, z.B. für Bildung, Sport, Kunst und Kultur. Nicht die Konkurrenz, sondern das Zusammenspiel der Investitionen bringt den Wohn- und Wirtschaftsstandort Albstadt nach vorn.

Nein. Grundlage für die Finanzierung des Ausbaus bestehender Strecken der RegioStadtbahn Neckar-Alb sowie die Reaktivierung stillgelegter Strecken, wie z.B. Ebingen – Onstmettingen oder Reutlingen – Honau – Kleinengstingen, bilden das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sowie ergänzende Regelungen des Landes Baden-Württemberg hierzu. Über das vorgenannte Gesetz gewährt die Bundesrepublik Deutschland den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.

Die Fördertatbestände sind dabei klar definiert. Dazu gehören neben dem Bau und Ausbau von Bahnsystemen auch Investitionen zur Kapazitätserhöhung von Schienenstrecken. Seit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2020 sind auch die Reaktivierung und Elektrifizierung von Schienenstrecken explizite Fördertatbestände, für die durch Bund und Land bis zu 96% der förderfähigen Kosten übernommen werden.

Für Investitionen in jedwedem anderen Aufgabenbereich Albstadts, z.B. den Bau von Gemeindestraßen, die Erschließung von Neubau- oder Gewerbegebieten, den Bau oder Unterhalt von Schulen oder Kindergärten, Bibliotheken, Schwimmbädern oder Hallen, stehen diese Mittel nicht zur Verfügung. Eine Umwidmung einer möglichen Förderung der RegioStadtbahn auf diese Aufgabenfelder ist nicht möglich. Die RegioStadtbahn steht dazu nicht in Konkurrenz. Für die genannten Bereiche sind andere Förderrichtlinien maßgeblich, um Finanzhilfen von Bundes- oder Landesseite zu erhalten.

Den Kosten für die RegioStadtbahn stehen positive Effekte für die Volkswirtschaft, Gesellschaft, Umwelt- und Klimaschutz gegenüber. Nur wenn der dadurch erzielbare Nutzen nachweislich höher ist als die Kosten des Projekts, kann es mit der erforderlichen Förderung durch Bundesmittel realisiert werden. Dieser Nachweis ist über eine sogenannte Standardisierte Bewertung zu erbringen. Deren Ziel ist eine bundesweit vergleichbare Bewertung von ÖPNV-Projekten.

Dabei wird der erzielbare gesamtwirtschaftliche Nutzen den Kosten gegenüber gestellt. Eine Förderung setzt voraus, dass der gesamtwirtschaftliche Nutzen die Kosten des Projekts übersteigt, d.h. der ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator über dem Wert von 1,0 liegt. Die im Sommer 2022 veröffentlichten Ergebnisse weisen für das Projekt RegioStadtbahn Neckar-Alb mit einem Indikator von 1,1 einen Nutzenüberschuss gegenüber den entstehenden Kosten aus.

Verkehrliche Entlastung:
Die Hauptverkehrsstraße im Talgang ist durch den Autoverkehr, Lastkraftwagen und den Busverkehr hoch belastet. Durch die Wiederinbetriebnahme der Trasse der Talgangbahn als moderne Stadtbahn kann sie um hunderttausende Autofahrten pro Jahr entlastet werden. Zusätzlich wirkt es sich positiv auf den Verkehrsfluss aus, wenn der Busverkehr im Talgang auf die Schiene verlagert wird.

Umwelt- und Klimaschutz:
Die ambitionierten Klimaschutzziele auf EU- sowie auf Bundesebene sind ohne eine Verkehrswende nicht erreichbar. Hierzu bedarf es großer Anstrengungen, auch auf kommunaler Ebene. Die Regionalstadtbahn findet sich folgerichtig auch im Klimaschutzkonzept der Stadt Albstadt aus dem Jahr 2015 wieder. Sie kann einen entscheidenden Beitrag leisten, da einerseits die CO2-Effizienz im Schienenverkehr deutlich höher ist als im motorisierten Individualverkehr, andererseits ein großer Teil des innerstädtischen ÖPNV damit mittelfristig auf Elektroantrieb umgestellt wird.

Alternative zum eigenen Auto:
Die seit Anfang 2022 drastisch gestiegenen Energiepreise sind eine enorme Belastung, vor allem für Berufspendler. Sie erfordern mehr denn je politische Entscheidungen für die Schaffung attraktiver Alternativen zur Nutzung des eigenen PKW für die Alltagsmobilität. Die Reaktivierung der Talgangbahn bietet hierfür eine große Chance zur richtigen Zeit.

Stadt- und Bevölkerungsentwicklung:
Mit der RegioStadtbahn werden der innerstädtische ÖPNV sowie die regionale Anbindung Albstadts grundlegend verbessert, drei Albstädter Stadtteile erhalten erstmals einen umsteigefreien Anschluss an das regionale Schienennetz. Dadurch wird deren Attraktivität als Wohnstandort deutlich gestärkt. Für Menschen mit Arbeitsplatz in den Räumen Balingen oder Tübingen wird es wesentlich interessanter, Albstadt als Wohndomizil zu wählen. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Lebensqualität und der im Vergleich weiterhin rückständigen Immobilien- und Mietpreisentwicklung.

Beitrag zum sanften Tourismus:
Mit der RegioStadtbahn wird Albstadt aus wesentlichen Quellgebieten touristischer Besucherströme deutlich besser über die Schiene erreichbar. Hier besteht in Kombination beispielsweise mit Fahrradverleihstationen an Bahnhöfen und günstigen Kombi-Angeboten die Möglichkeit, den Straßenverkehr und die Parksituation entlang der touristischen Ziele im Raum Albstadt zu entlasten.

Wie für alle Strecken der RegioStadtbahn Neckar-Alb ist auch für den Talgang die Elektrifizierung der Infrastruktur Bestandteil der Planung. Mit dem Ziel, den Anteil der elektrifizierten Schienenstrecken in Baden-Württemberg von gut 60% deutlich zu steigern, hat das Landesverkehrsministerium im Jahr 2018 ein Konzept veröffentlicht. Es teilt das Streckennetz im Land in mehrere Kategorien zur schrittweisen Elektrifizierung von Dieselstrecken ein. Die Streckenabschnitte der RegioStadtbahn befinden sich dabei in der Kategorie „Elektrifizierung in Bau oder Planung“ und sind gemäß der Klassifizierung im Landeskonzept im ersten von drei Schritten zu realisieren.

Das heißt für die Anwohner: Nach der Elektrifizierung entstehen keine Schadstoffemissionen und die Lärmemissionen sind geringer und nicht vergleichbar mit denen des alten „Triebels“. Der durchgängige Betrieb mit elektrischen Zügen von Tübingen bis Onstmettingen führt aber nicht nur zu einer weiteren Verbesserung der Umweltbilanz des Schienenverkehrs gegenüber dem Dieselbetrieb. Auch können Elektrofahrzeuge stärker beschleunigen, mit positiven Effekten auf die Reisezeit und die Stabilität des Fahrplans.

Für eine erste Inbetriebnahmestufe der Talgangbahn wird neben einer Elektrifizierung der Strecke auch der Einsatz von Zügen mit innovativer Antriebstechnik, wie z.B. von Batterie-Hybrid-Zügen, als Alternative zu Dieselzügen geprüft.

Die bisherigen Planungen der RegioStadtbahn Neckar-Alb sahen einen Streckenausbau und eine Elektrifizierung beginnend in Tübingen nach Albstadt-Ebingen und anschließend in den Talgang vor. Die Planungen für den Ausbau der Zollernbahn von Tübingen bis A.-Ebingen gestalten sich gemäß der Vorlage der Kreistagssitzung des Zollernalbkreises vom 19.07.2021 jedoch aufwändiger und werden länger dauern als ursprünglich unterstellt.

Gleichzeitig ist ein zügiges Vorgehen zur Reaktivierung der Talgangbahn erfolgskritisch für eine Förderung der Betriebskosten durch das Land Baden-Württemberg. Im Rahmen der Ende 2020 verkündeten Reaktivierungsoffensive gibt das Land den Kommunen mit potenzialträchtigen Eisenbahnstrecken einen klaren Anreiz zur Wiederinbetriebnahme. Hierzu zählt auch die Bahn im Talgang. Für die ersten 100 Kilometer reaktivierter Strecken übernimmt das Land die laufenden Betriebskosten.

Mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Wiederaufnahme des Bahnbetriebs im Talgang, wurde daher die Vorplanung der Talgangbahn seitens des Zollernalbkreises von der aufwändigeren Planung der Zollern-Alb-Bahn zwischen Tübingen und A.-Ebingen entkoppelt.

Während eines Übergangszeitraums bis zum Ausbau der Strecke Tübingen – A.-Ebingen werden die Züge der Talgangbahn zunächst zwischen Ebingen und Onstmettingen verkehren. In einem zweiten Schritt nach Ausbau der Zollern-Alb-Bahn folgt die Einführung direkter Verbindungen vom Talgang über Balingen nach Tübingen mit elektrischen Triebzügen. Das Interimskonzept für die Talgangbahn gewährleistet somit die hohe Betriebskostenförderung durch das Land und stellt ein sehr sinnvolles Stufenkonzept hin zum Ziel der umsteigefreien Verbindung aus den Talganggemeinden in die Region dar.

Nein. Bis zur Betriebseinstellung im Jahr 1998 waren die Straßen- und Wegkreuzungen der Talgangbahn nur teilweise mit Blinklichtanlagen, zum größeren Teil lediglich durch Andreaskreuze, also Verkehrszeichen, gesichert. Dies machte bei jeder Fahrt zwischen Ebingen und Onstmettingen ein vielfaches Betätigen von Pfeife und Läutewerk des Zuges vor den Übergängen erforderlich.

Den Sicherheitsanforderungen an den Betrieb einer modernen Regionalstadtbahn entsprechend, ist die durchgängige technische Sicherung der Bahnübergänge mittels Lichtsignal- und Schrankenanlagen vorgesehen. Damit entfällt das früher obligatorische Pfeifsignal der Züge und die damit verbundene Lärmemission für die Anwohner.

Im Jahr 2002 hat der Albstädter Gemeinderat weitere Verhandlungen der Stadtverwaltung mit der Hohenzollerischen Landesbahn AG über eine Reaktivierung der Talgangbahn mit knapper Mehrheit gestoppt. Anlass war damals der abrupte Ausstieg der Württembergischen Eisenbahngesellschaft aus dem Projekt.

Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen fundamental zugunsten einer Reaktivierung verändert, so dass der Gemeinderat im Juli 2022 mit sehr klarer Mehrheit seinen Beschluss zur Reaktivierung der Bahn fassen konnte:

  1. Die Reaktivierung der Talgangbahn ist kein isoliertes Projekt der Stadt Albstadt für ihren Stadtverkehr. Die Schienenanbindung der Talganggemeinden an die Mittel- und Oberzentren im Raum Neckar-Alb ist heute Bestandteil des größten Infrastrukturprojekts der Region. Dieses setzt durch umsteigefreie Verbindungen entscheidende Impulse für die Regionalentwicklung und die Vernetzung der Zentren Reutlingen und Tübingen mit Balingen und Albstadt auf der Zollernalb. Die beteiligten Projektpartner haben dafür 2019 eigens einen Zweckverband gegründet.
  1. Die Anfang des Jahres 2020 auf Bundesebene verabschiedeten Klimaschutzgesetze sowie die ergänzenden Finanzierungsinstrumente des Landes Baden-Württemberg bringen eine weitreichende finanzielle Entlastung für die Kreise, Städte und Gemeinden mit sich.
    Der Ausbau und die Reaktivierung von Eisenbahnstrecken haben politisch so hohe Priorität erlangt, dass bis zu 96% der förderfähigen Investitionskosten durch Bund und Land und 100% der laufenden Betriebskosten für einen Stundentakt durch das Land finanzierbar sind. Damit lässt sich die rund 8 Kilometer lange, und über die Jahre stark verwahrloste Brache durch den Talgang mit einem sehr begrenzten kommunalen Finanzierungsanteil in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für die nächsten Jahrzehnte verwandeln.
  1. Der Zollernalbkreis hat im März 2022 einstimmig die vollständige Übernahme der kommunalen Anteile an den Planungs- und Baukosten beschlossen. Bereits 2013 hat er die Infrastruktur der Talgangbahn mit dem Ziel der Wiederinbetriebnahme gekauft. Er hat ferner die 2023 fertiggestellte Vorplanung für die Reaktivierung beauftragt und damit für das Projekt eine ausgezeichnete Startposition entwickelt. Die vor mehreren Jahren unter deutlich schwierigeren Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Schienenprojekten begonnenen Vorplanungen sind nun zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem sich die Fördermöglichkeiten durch Bundes- und Landesmittel besser darstellen als jemals zuvor.

Ja, viele wieder in Betrieb genommene und modernisierte Bahnlinien waren zuvor über lange Zeit stillgelegt. Auch in der Region gibt es dafür konkrete Beispiele, unter anderem die äußerst erfolgreiche Schönbuchbahn. Entscheidend ist dabei die Frage, ob die stillgelegte Trasse planungsrechtlich weiterhin ausschließlich für Bahnbetriebszwecke zur Verfügung steht und nicht von diesen Zwecken freigestellt und damit überplant oder überbaut worden ist. Die Wiederinbetriebnahme einer solchen stillgelegten, aber nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellten Bahnstrecke ist mit ungleich niedrigeren juristischen Hürden verbunden.

Die politisch Verantwortlichen des Zollernalbkreises sowie der Stadt Albstadt haben in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten seit Stilllegung der alten Talgangbahn mit dem notwendigen Weitblick die entscheidenden Beschlüsse gefasst, um eine drohende Freistellung der Trasse von Bahnbetriebszwecken wirkungsvoll zu verhindern.

Wichtiger Schritt zum Erhalt der Option einer Wiederinbetriebnahme war dabei die 2013 erfolgte Übernahme der Infrastruktur der Talgangbahn in die Hoheit der öffentlichen Hand. Hierzu wurde diese durch den Zollernalbkreis aufgekauft.

Schon heute nutzen tagtäglich mehrere tausend Personen die Züge von Albstadt-Ebingen, Lautlingen und Laufen in Richtung Balingen, Hechingen, Tübingen, Reutlingen und Stuttgart zu unterschiedlichsten Reisezwecken – zur Arbeit, zur Schule oder Hochschule, für Erledigungen und Einkaufsbummel, für Ausflüge oder Besuch von Freunden und Bekannten. Für nicht Wenige von ihnen beginnt ihr Weg in einer der Talganggemeinden und führt sie zunächst im PKW oder Bus zum nächstgelegenen Bahnhof mit Umstieg auf die Schiene. Dieser entfällt mit der RegioStadtbahn in vielen Fällen.

Bereits auf Grundlage profunder Fahrgastprognosen im Jahr 2012 wurde für die Talgangbahn ein „hohes Nachfragepotenzial“ von rund 4.500 Fahrgästen pro Tag ausgewiesen. Die Tatsache, dass davon mehr als 50% „auf überregionale Ziele über Albstadt-Ebingen hinaus ausgerichtet“ sind (Standardisierte Bewertung Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, Bericht März 2012), belegt, dass die RegioStadtbahn mit durchgängigen Verbindungen in die Mittel- und Oberzentren der Region zu einer Entlastung des Straßenverkehrs sowohl innerhalb Albstadts, als auch darüber hinaus dienen kann.

Da die Bahn künftig auch im Talgang ganztägig regelmäßig in beide Richtungen verkehrt, bietet sie innerstädtisch wie regional ohne Umstieg eine starke Komfortverbesserung für die heutigen Nutzer des Albstadtbus. Vor allem aber bietet sie auch eine attraktive Alternative zur Fahrt mit dem eigenen PKW. Dies gilt für staugeplagte Berufspendler ebenso wie für umweltbewusste (Tages-)Touristen aus den Einzugsgebieten von Stuttgart, Reutlingen und Tübingen. Auch für Schüler und Studenten bietet die RegioStadtbahn eine ideale und sichere Anfahrtsmöglichkeit. So liegen nicht nur die Hochschule Albstadt-Sigmaringen und das Walther-Groz-Schulzentrum in unmittelbarer Nähe des Ebinger Bahnhofs. Auch das Gymnasium Ebingen sowie das demnächst grundlegend sanierte bzw. neu gebaute Schulzentrum Lammerberg verfügen jeweils über eine eigene Haltestelle der Talgangbahn.

Die Talganggemeinden benötigen sowohl eine Verbesserung der regionalen Verkehrsanbindung, als auch eine Entlastung der Hauptverkehrsstraße. Die RegioStadtbahn bietet in einzigartiger Weise die Chance, beide Aspekte bereits in den kommenden Jahren zu realisieren.

Anders als bei einer Weiterentwicklung des städtischen Busverkehrs oder auch bei der Nutzung der Talgangtrasse für autonom fahrende Kleinbusse (eShuttles), werden mit der RegioStadtbahn durchgängige Verbindungen zwischen sechs Albstädter Stadtteilen und nach Balingen und Tübingen realisiert. Ein Umstieg entfällt. Diesem Aspekt kommt eine hohe Bedeutung zu, da die Nachfrageprognosen der RegioStadtbahn im Talgang zeigen, dass mehr als die Hälfte der Fahrgäste zu Zielen jenseits von Ebingen unterwegs ist.

Autonom fahrende, batteriebetriebene Kleinbusse stellen mindestens kurz- und mittelfristig keine vergleichbar leistungsfähige Alternative zur RegioStadtbahn dar. Bezüglich der in der Praxis erreichbaren Geschwindigkeiten, Reichweiten, Fahrgastkapazitäten und Zuverlässigkeit bei allen Wetterlagen, ist ihr Stand der Entwicklung weit davon entfernt, die Rückgratfunktion der öffentlichen Mobilität einer Flächenstadt übernehmen zu können.

Diese eShuttles sind daher nicht als Alternative, für die Zukunft wohl aber als potenzielle Ergänzung der Bahn zu sehen. Erreichen sie eines Tages ihre Marktreife, so können sie flexible Zubringerdienste von den Höhenlagen der Talganggemeinden zur Stadtbahn leisten und weiteren Bevölkerungsteilen den Zugang zur öffentlichen Mobilität vereinfachen.

Eine Vielzahl an Forschungs- und Pilotprojekten beschäftigt sich bundesweit mit der Vision autonom verkehrender Bus-Shuttles. Auch das Land Baden-Württemberg ist an solchen Förderprojekten beteiligt. In einer Pressemitteilung vom November 2020 hebt das Verkehrsministerium die Chancen eines automatisierten und elektrifizierten Busverkehrs hervor. Wie das Ministerium dabei aber auch verdeutlicht, sind beim derzeitigen Stand der Entwicklung „automatisierte Busse vereinzelt und nur mit vielen Einschränkungen unterwegs, wie z.B. extrem niedriger Geschwindigkeit, mit Sicherheitsfahrer, kleinste Busse, kurzer Demonstrationsbetrieb. Dies führt zu unattraktiven Fahrzeiten und damit zu einer geringen Akzeptanz und wenig Nutzung. Ein weitgehend flächenhaftes und ganztägiges Angebot gibt es heute nicht mal in Ansätzen.“ (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Pressemitteilung „Verkehrsminister Hermann gibt Startschuss für Reallabore“, 18.11.2020).

Ja! Die Einbindung des Talgangs in das Netz der RegioStadtbahn Neckar-Alb wird getragen vom klaren politischen Willen auf allen Ebenen.

Land Baden-Württemberg:

Das Land Baden-Württemberg stellte am 03.11.2020 seine Reaktivierungsoffensive für stillgelegte Eisenbahnstrecken vor. Insgesamt wurden 42 Strecken auf ihr Fahrgastpotenzial geprüft. Der Talgangbahn als moderne RegioStadtbahn mit Verbindungen von Onstmettingen über Ebingen und Balingen bis Tübingen bescheinigt das Land „hohes Fahrgastpotenzial“. Auf dieser Grundlage hat das Landesverkehrsministerium im Mai 2023 verbindlich die Übernahme der Betriebskosten für einen Stundentakt auf der reaktivierten Talgangbahn bestätigt.

Zollernalbkreis:
Der Kreistag hat im März 2022 in einer wegweisenden Entscheidung die Signale auf grün gestellt. Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, die Planungs- und Baukosten für die Reaktivierung der Talgangbahn vollständig zu tragen. Zur Voraussetzung wurde die inzwischen erfolgte Entscheidung der Stadt Albstadt für eine Wiederinbetriebnahme der Bahn gemacht.

Entscheidende Weichen wurden schon im vergangenen Jahrzehnt durch Kreisverwaltung und Kreistag des Zollernalbkreises gestellt. Dazu zählen der 2013 erfolgte Kauf der Eisenbahninfrastruktur zwischen Albstadt-Ebingen und A.-Onstmettingen durch den Landkreis sowie die Vorplanungen für eine Reaktivierung der Talgangbahn.

Um die Chance auf die vom Land Baden-Württemberg in Aussicht gestellte Betriebskostenübernahme zu nutzen, wird dabei ein Konzept verfolgt, bei dem im Talgang schnellstmöglich der Bahnbetrieb wieder aufgenommen werden kann. In einem zweiten Schritt mit Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Tübingen – A.-Ebingen erfolgt dann die Einführung direkter Verbindungen aus dem Talgang nach Balingen und Tübingen.

Stadt Albstadt:

Im Juli 2021 stimmte der Albstädter Gemeinderat der vom Landkreis vorbereiteten Auftragsvergabe zum Abschluss der Vorplanungen für eine Wiederinbetriebnahme der Talgangbahn zu.

Die entscheidende Beschlussfassung erfolgte jedoch am 21. Juli 2022. Mit sehr klarer Mehrheit hat sich der Gemeinderat für die Reaktivierung der Talgangbahn entschieden. Voraus gingen sehr intensive politische Beratungen sowie eine frühzeitige, mehrstufige Bürgerbeteiligung mit Werkstattformaten und Vor-Ort-Terminen entlang der Strecke.

Planungs- und Baukosten sowie Betriebskosten für einen Stundentakt der Albstädter Stadtbahn sollen vollständig mit Bundes-, Landes- und Mitteln des Kreises finanziert werden. Der durch die Stadt zu finanzierende Beitrag bezieht sich maßgeblich auf die Herstellung des für die Fahrgäste deutlich attraktiveren Halbstundentaktes.

Sehr schön, die RegioStadtbahn Neckar-Alb benötigt die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, für die sie gebaut wird. Helfen Sie mit ein weiterhin positives Meinungsklima zu schaffen.

Beispielsweise durch Gespräche im Verwandten- und Bekanntenkreis zum Thema oder durch Leserbriefe. Aber auch durch die Ansprache der politischen Vertreter sowie der Organisationen, die die Realisierung der RegioStadtbahn Neckar-Alb in den nächsten Jahren vorantreiben werden.

Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, über das Spendenkonto von Pro RegioStadtbahn e.V. weitere Aktionen zugunsten der neuen Talgangbahn – bitte als Zweck angeben – mitzufinanzieren.

Talgangbahn TGB Regionalbahn
RegioStadtbahn Talgangbahn Haltepunkte Albstadt-Onstmettingen-Tübingen
Talgangbahn TGB Regionalbahn

Infobox

mit den relevanten Links in Sachen „RegioStadtbahn Neckar-Alb“

In 2019 gegründeter Zusammenschluss von sechs Projektpartnern, sprich den drei Landkreisen, den Städten Reutlingen und Tübingen sowie dem Regionalverband Neckar-Alb – Sitz Mössingen.

https://www.regional-stadtbahn.de/

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mössingen für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region verantwortlich. Gremium mit 62 Mitgliedern aus den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalb.

https://www.rvna.de/,Lde/Startseite/Projekte/RegionalStadtBahn.html

Der Landkreis ist seit 2013 Eigentümer der Strecke der Talgangbahn. Der Kreistag mit seinen 55 Mitgliedern entscheidet über die Reaktivierung als Teil der RegioStadtbahn.

https://www.zollernalbkreis.de/startseite

Die Stadt ist seit 2013 verantwortlich für die Instandhaltung der stillgelegten Bahntrasse. Der Gemeinderat mit seinen 32 Mitgliedern ist in Bezug auf die Reaktivierung das relevante Entscheidungsgremium.

https://www.albstadt.de/

Gemeinnütziger Verein in Tübingen, der seit Juni 1999 für das Projekt mit Informationen und Spenden sammeln erfolgreich den Boden bereitet hat.

https://www.proregiostadtbahn.de/

Presseschau

* bei Fehler: Suche (r.o.) klicken > „Talgangbahn“ eingeben

Die Vorteile der Talgangbahn
Rahmenbedingungen für die Reaktivierung der Talgangbahn
Talgangbahn TGB Regionalbahn

Kontakt und Anregungen

in Sachen „RegioStadtbahn Neckar-Alb“